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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2013 - L 2 AS 2047/12 B   

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https://dejure.org/2013,6994
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2013 - L 2 AS 2047/12 B (https://dejure.org/2013,6994)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.04.2013 - L 2 AS 2047/12 B (https://dejure.org/2013,6994)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. April 2013 - L 2 AS 2047/12 B (https://dejure.org/2013,6994)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2013 - L 2 AS 2047/12
    Der Widerspruch des Klägers gegen die Festsetzung einer Mahngebühr mit Bescheid der Beklagten vom 07.08.2011, eines Verwaltungsaktes im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X (vgl. BSG Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R Rn. 14 - sowie Urteil vom 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R Rn. 17), ist im Sinne von § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X erfolgreich gewesen, da die Beklagte dem Widerspruch stattgegeben hat.

    Stehen einem Kläger - wie hier - im Widerspruchsverfahren rechtskundige und prozesserfahrene Vertreter einer Behörde gegenüber und ist dadurch ein deutliches Ungleichgewicht im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Beteiligten gegeben, so erfolgt die Beauftragung eines Rechtsanwalts regelmäßig (BSG Urteil vom 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R Rn. 19 ff.).

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2013 - L 2 AS 2047/12
    Der Widerspruch des Klägers gegen die Festsetzung einer Mahngebühr mit Bescheid der Beklagten vom 07.08.2011, eines Verwaltungsaktes im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X (vgl. BSG Urteil vom 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R Rn. 14 - sowie Urteil vom 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R Rn. 17), ist im Sinne von § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X erfolgreich gewesen, da die Beklagte dem Widerspruch stattgegeben hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2013 - L 19 AS 1953/12
    Die dem Urteil des BSG nachfolgende Rechtsprechung bestätigt teilweise die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren gegen Mahngebühren auch bei deren vorheriger Beauftragung in Verfahren gegen zugrundeliegende Forderungsbescheide (z.B. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 16.04.2013 - L 2 AS 2047/12 B; kritisch dagegen LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 03.06.2013 - L 12 AS 200/13 NZB; für die Annahme eines Ausnahmefalles bei Erhebung einer Mahngebühr trotz bereits aufgehobenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheides LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 22.04.2013 - L 11 AL 145/12 B).
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